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Institutionelle Förderung

72 Kultureinrichtungen – eine Verbindung

Tollhaus © Sabine Enderle

Die institutionelle Förderung hat zum Ziel, die kulturelle Infrastruktur verlässlich zu sichern. Hierbei handelt es sich um eine regelmäßige finanzielle Unterstützung, die Kultureinrichtungen gewährt wird. Die Entscheidung über die jährliche Förderhöhe trifft der Gemeinderat.

Soziokulturelle Zentren, Museen und Heimathäuser, zahlreiche Theater, Literatureinrichtungen, Orte der bildenden Kunst, Vereine zur Kinder- und Jugendbildung und viele weitere Institutionen werden kontinuierlich durch das Kulturbüro gefördert, beraten und unterstützt. 

Informationen zum Doppelhaushalt 2026/2027

Wie wir Ihnen bereits im November mitgeteilt haben und wie auch den Medien zu entnehmen war, hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 22. Dezember 2025 den Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 beschlossen.

Der aktuell beschlossene Kulturhaushalt sieht eine Kürzung der institutionellen Kulturförderung um 4,35 % vor. Für das ZKM sowie das Badische Staatstheater sind Kürzungen in Höhe von 8,7 % vorgesehen.
Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium Karlsruhe gehen wir für die Jahre 2026 und 2027 von diesen reduzierten Förderbeträgen aus.

Vollzugsfähigkeit des Haushalts

Der Haushalt ist erst dann vollzugsfähig, wenn er durch das Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt wurde. Erst nach dieser Genehmigung können Fördermittel verbindlich ausgezahlt werden.
Bis dahin können – nach Antragstellung – lediglich erste Raten unter Vorbehalt ausgezahlt werden.

Hinweise für institutionell geförderte Einrichtungen

Bitte berücksichtigen Sie für Ihre weiteren Planungen, dass die Auszahlung von Fördermitteln bis zur Genehmigung des Haushalts unter Vorbehalt steht. Wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit von den reduzierten Fördersummen ausgehen müssen.

Mögliche weitere Kürzungen (globale Minderausgabe)

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass es – wie bereits im Jahr 2025 – erneut zu einer sogenannten globalen Minderausgabe kommen kann.
Hintergrund ist, dass die vorgegebenen Einsparziele bislang nicht vollständig erreicht wurden, da der Gemeinderat die geforderte Einsparsumme nicht in vollem Umfang beschlossen hat.

Sollten die beschlossenen Einsparziele vom Regierungspräsidium in dieser Form nicht genehmigt werden, könnten weitere Kürzungen notwendig werden. Diese könnten gegebenenfalls auch unterjährig zusätzliche Einsparungen in verschiedenen Förderbereichen nach sich ziehen.

Weiteres Vorgehen

Uns ist bewusst, dass die aktuelle Situation für viele Institutionen mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist.
Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald weitere verbindliche Informationen vorliegen.

Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Geduld in dieser herausfordernden Situation.

 (Stand: 09.01.2026)

Sie möchten Ihren Antrag auf institutionelle Förderung stellen?

Hinweis: Aufgrund technischer Schwierigkeiten ist der Download der Datei "Anlage: Jahresergebnis - Verwendungsnachweis Institutionelle Förderung" im Formular aktuell nicht möglich. Sie können die Datei jedoch direkt hier herunterladen.

Antrag Institutionelle Förderung

Allgemeine Nebenbestimmungen Institutionelle Förderung 190 KB (PDF)

Verwendungsnachweis Institutionelle Förderung

Anlage: Jahresergebnis - Verwendungsnachweis Institutionelle Förderung

Eine Auswahl der geförderten Institutionen

Kulturzentrum Tempel
Außenansicht Prinz-Max-Palais
Pianist bei Tribute to Art Blakeley der Jazzclassix des Jazzclub
Das Foto zeigt das Verkehrsmuseum
Außenansicht des ZKM-Gebäudes und Gelände
Außenansicht des Substage-Gebäudes mit Minestrone-Café auf dem Dach
KfKU23-Vernissagen
Luftaufnahme des Kulturzentrum Tollhaus auf dem Alten Schlachthof
Aussenansicht, des neuen Entrées des Badischen Staatstheaters
09. Januar 2026, Stadt Karlsruhe

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